Kleingewerbe anmeldung – Kosten, Checkliste und Tipps

Kleingewerbe anmeldung
Um ein Kleingewerbe anzumelden, kann die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer genutzt werden. Diese Regelung befreit Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht, solange der Jahresgewinn unter 22.000 Euro und der Umsatz unter 50.000 Euro liegt.
Die Anmeldung erfolgt entweder persönlich beim örtlichen Gewerbeamt oder in einigen Regionen auch online.
Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung ist es erforderlich, beim Finanzamt vorstellig zu werden, um eine Steuernummer zu erhalten und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen.
Im Anschluss informiert das Gewerbeamt in den meisten Fällen automatisch die Industrie- und Handelskammer (IHK). Handwerksbetriebe hingegen müssen sich bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden, unter Umständen eine Handwerkskarte beantragen und bestimmte Kriterien erfüllen.
Um sich selbstständig zu machen, kann der Start mit einem Kleingewerbe erfolgen. Im Unterschied zum herkömmlichen Gewerbe gilt hier die Kleinunternehmerregelung, wodurch keine Umsatzsteuer entrichtet wird. Dennoch ist die Anmeldung eines Kleingewerbes erforderlich. Dies erfordert das Durchlaufen mehrerer Schritte. Hier erhalten Sie umfassende Informationen darüber, was bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zu beachten ist.
Definition von Kleinunternehmen
Die Definition eines Kleingewerbes umfasst mehr als nur den Prozess der Anmeldung. Sind Sie sich jedoch darüber im Klaren, was genau ein Kleingewerbe ausmacht?
Ein Kleingewerbe definiert sich als ein Gewerbebetrieb, der die Kleinunternehmerregelung nutzt, welche speziell auf die Umsatzsteuer abzielt. Im Grundsatz sind sämtliche Unternehmen und Selbstständige in Deutschland dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und die Vorsteuer an das Finanzamt zu entrichten.
Registrierung von Kleinunternehmen
Die Gründung eines Kleingewerbes markiert oft den Einstieg in die Selbstständigkeit. Im Unterschied zum herkömmlichen Gewerbe greift beim Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung, wodurch keine Umsatzsteuer anfällt. Dennoch ist eine offizielle Anmeldung des Kleingewerbes notwendig. Dieser Prozess erfordert das Durchlaufen verschiedener Schritte. Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die Anmeldung eines Kleingewerbes.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Für die Anmeldung eines Kleingewerbes beim Gewerbeamt gibt es verschiedene Wege. Der Gang zum Gewerbeamt stellt den initialen Schritt dar. In den meisten Fällen befindet sich das Gewerbeamt in einem spezifischen Büro innerhalb der Stadt oder Gemeinde, oft gemeinsam mit dem Ordnungsamt.
Es ist regional unterschiedlich geregelt, ob das Ordnungsamt für die Ausstellung des Gewerbescheins zuständig ist und somit auch die Anmeldung des Gewerbes dort erfolgt.
Manche Bundesländer bieten die Möglichkeit zur Online-Gewerbeanmeldung an. Andernfalls ist es zumindest möglich, online herauszufinden, welches Amt für die eigene Gewerbeanmeldung zuständig ist.
Es ist wichtig zu beachten: Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfordert eine offizielle Gewerbeanmeldung. Es existiert kein separater Kleingewerbeschein oder spezielles Formular für die Anmeldung eines Kleingewerbes.
Die benötigten Unterlagen können entweder im Amt abgeholt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt wieder eingereicht werden. In anderen Regionen erfolgt das Ausfüllen und die Anmeldung direkt vor Ort im Amt. Teilweise ist auch eine Online-Anmeldung möglich. Die genaue Vorgehensweise ist online recherchierbar.
Das Formular fuer die Gewerbeanmeldung
Das Gewerbeanmeldeformular variiert je nach Anmeldemodalitäten. Es ist im Voraus online verfügbar und gibt einen Überblick über die erforderlichen Angaben.
Online-Ausfüllhilfen für die Gewerbeanmeldung sind verfügbar, insbesondere für den Fall einer Online-Anmeldung.
Städte wie Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln und Stuttgart bieten die Möglichkeit einer Online-Gewerbeanmeldung.
Falls Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann das Formular direkt im Gewerbe- oder Ordnungsamt ausgefüllt werden, wobei die Mitarbeiter:innen bei Fragen unterstützen können.
Anmeldung eines Kleinunternehmens beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung verlangt das Finanzamt ebenfalls die Ausfüllung eines Formulars, das vor allem die steuerliche Situation erfragt. Dies ermöglicht die Zuweisung einer Steuernummer, sofern noch keine vorhanden ist.
Die Steuernummer ist essenziell, um Rechnungen auszustellen. Bei umsatzsteuerfreiem Handel innerhalb der EU muss zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden, die beim Bundeszentralamt für Steuern erhältlich ist.
In Deutschland besteht die Vorschrift, sich bei der IHK anzumelden, es sei denn, es handelt sich um einen landwirtschaftlichen oder handwerklichen Betrieb. Freiberufler:innen müssen sich ebenfalls nicht bei der IHK anmelden.
In der Regel informiert das Gewerbeamt die IHK direkt, andernfalls ist eigenständiges Handeln erforderlich.
Für handwerkliche Betriebe des Kleingewerbes ist eine Anmeldung bei der HWK erforderlich. Unter Umständen ist auch eine Handwerkskarte zu beantragen. Diese ist für Betriebe relevant, deren Tätigkeit in die Handwerksrolle fällt, ein Verzeichnis handwerklicher Berufe, die eine solche Karte unter bestimmten Bedingungen erfordern.
Das kann der Fall sein, wenn eine Meisterprüfung in diesem oder einem verwandten Handwerk abgelegt wurde oder eine gleichwertige fachbezogene Prüfung in Deutschland bestanden wurde.
Einen Antrag auf Befreiung von IHK- oder HWK-Gebühren stellen
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer ist nicht kostenfrei. Der Beitrag für die IHK beträgt 0,21 Prozent des Umsatzes.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von diesem Betrag befreit zu werden. Die Bedingungen dafür sind ein jährlicher Umsatz unter 5.200,00 Euro und keine Anmeldung des Gewerbes bei der Handelskammer.
Bei der Erstanmeldung für die ersten beiden Jahre gilt ebenfalls eine Befreiung von der IHK-Gebühr. Das Unternehmen darf jedoch nicht im Handelsregister eingetragen sein und darf maximal 25.000,00 Euro Umsatz pro Jahr erzielen.
Für die Handwerkskammer gelten ähnliche Voraussetzungen. Zusätzlich muss die Tätigkeit in Anlage A der Handwerksordnung eingestuft sein, also zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören.
Darin finden sich unter anderem diese Berufe:
Augenoptiker:in, Klempner:in, Bäcker:in, Konditor:in, Behälter- und Apparatebauer:in, Kraftfahrzeugtechniker:in, Boots- und Schiffbauer:in, Land- und Baumaschinenmechatroniker:in, Böttcher:in, Maler:in und Lackierer:in, Brunnenbauer:in, Maurer:in und Betonbauer:in, Büchsenmacher:in, Mechaniker:in für Reifen- und Vulkanisationstechnik, Chirurgiemechaniker:in, Metallbauer:in, Dachdecker:in, Ofen- und Luftheizungsbauer:in, Dreschler:in (Elfenbeinschnitzer:in) und Holzspielzeugmacher:in,Orgel- und Harmoniumbauer:in, Elektromaschinenbauer:in, Orthopädieschuhmacher:in, Elektrotechniker:in, Orthopädietechniker:in, Estrichleger:in, Parkettleger:in, Feinwerkmechaniker:in, Raumausstatter:in, Fleischer:in,Rolladen- und Sonnenschutztechniker:in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger:in,Schilder- und Lichtreklamehersteller:in, Friseur:in, Schornsteinfeger:in, Gerüstbauer:in, Seiler:in, Glasbläser:in und Glasapparatebauer:in, Steinmetz:in und Steinbildhauer:in, Glaser:in, Straßenbauer:in, Glasveredler:in, Stuckateur:in, Hörakustiker:in, Tischler:in, Informationstechniker:in, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer:in, Installateur:in und Heizungsbauer:in, Werkstein- und Terrazzohersteller:in, Kälteanlagenbauer:in, Zahntechniker:in, Karosserie- und Fahrzeugbauer:in, Zimmerer und Zimmerin, Zweiradmechaniker:in.
Kleingewerbe anmelden beim Arbeitsamt
Die Notwendigkeit einer Registrierung beim Arbeitsamt ist nicht universell erforderlich. Allerdings, falls beabsichtigt wird, Mitarbeiter:innen einzustellen, ist die Beantragung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt erforderlich.
Die Betriebsnummer spielt eine entscheidende Rolle bei der Anmeldung von Angestellten für die Sozialversicherung und Krankenversicherung.
Sie wird auch benötigt, wenn Auszubildende oder Minijobber:innen eingestellt werden sollen.
In der Regel ist die Betriebsnummer an eine Region und speziell an den Betrieb gebunden. Falls ein Gewerbe aus mehreren Einzelbetrieben besteht, kann es notwendig sein, mehrere Betriebsnummern zu beantragen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Einzelbetriebe sich in verschiedenen Regionen oder Orten befinden.
Kleingewerbe anmelden bei der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist verantwortlich für die Unfallversicherung und deckt Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Risiken und die entsprechenden Entschädigungen ab.
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft muss innerhalb einer Woche nach Gründung des Kleingewerbes erfolgen.
Nach diesen wichtigen Anmeldungen kann das Kleingewerbe den Betrieb aufnehmen.
Wie viel ist im Kleingewerbe steuerfrei?
Kleingewerbe gelten ähnliche steuerliche Pflichten wie für herkömmliche Gewerbetreibende, einschließlich der Gewerbeanmeldung. Allerdings entfällt die Gewerbesteuer, wenn der Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht übersteigt.
Wann lohnt es sich Kleinunternehmer zu sein?
Die Entscheidung, ein Kleinunternehmer zu werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Kleinunternehmerregelung kann vorteilhaft sein, wenn deine Investitionen und Betriebskosten niedrig sind. Allerdings kann sie sich nachteilig auswirken, wenn du viele Ausgaben hast, aber keine Umsatzsteuer absetzen kannst.
Welches Zusatzeinkommen darf ich erzielen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen?
Kleingewerbe unterliegen denselben Einkommensteuerregeln wie herkömmliche Gewerbe. Es existiert ein jährlich angepasster Grundfreibetrag. Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro für Einzelpersonen und 21.816 Euro für Verheiratete.
Was kostet Anmeldung Kleinunternehmer?
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und betragen im Durchschnitt etwa 60 Euro. Zusätzliche Ausgaben können für den Notar oder die Eintragung ins Handelsregister anfallen. Bei der Gründung einer GbR ist es ratsam, einen Anwalt für die Vertragsaufsetzung hinzuzuziehen.
Jährliche Kosten für Kleinunternehmen
Die Kosten für ein Kleingewerbe variieren jährlich. Der IHK-Beitrag besteht aus einem festen, umsatzabhängigen Grundbetrag und einer individuell festgesetzten Umlage durch die örtlich zuständige IHK. Für Kleingewerbetreibende beläuft sich der Gesamtbetrag üblicherweise auf 25 bis 200 Euro pro Jahr.
Welche Kosten habe ich bei einem Kleingewerbe?
Die Gründung eines Kleingewerbes ist kostengünstig, obwohl gewisse Gebühren entstehen, beispielsweise für die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und betragen im Durchschnitt etwa 60 Euro.