Free DEMO
menu

Ist eine Einzelunternehmung ein Kleinstunternehmen?

08.11.2022
Ist eine Einzelunternehmung ein Kleinstunternehmen?

In letzter Zeit ist viel über Kleinstunternehmen gesprochen worden. Unter anderem im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung im Rahmen des Anti-Krisen-Schutzschildes. Kleinstunternehmen können verschiedene Formen der Unterstützung in Anspruch nehmen, z. B. eine vorübergehende Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen, einen Zuschuss für die Zahlung von Mitarbeitergehältern und eine finanzielle Unterstützung von 5.000 PLN. In diesem Zusammenhang stellten viele Unternehmer, die ein Einzelunternehmen betreiben, die gleiche Frage: Ist ein Ein-Personen-Unternehmen ein Kleinstunternehmen?

Kleinstunternehmer vs. Einzelunternehmen – Definitionen

Nach polnischem Recht handelt es sich bei Kleinstunternehmen um Unternehmen mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von bis zu 10 Personen pro Jahr. Was aber ist mit Einzelunternehmen, die niemanden beschäftigen und nur vom Gründer gegründet werden? Hier haben wir eine gute Nachricht: Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie sind immer noch ein und dasselbe! Wenn wir ein Einzelunternehmen führen, haben wir gleichzeitig den Status eines Kleinstunternehmers. Bringt uns das irgendwelche Vorteile? Ja, natürlich!

Einzelunternehmen versus Kleinstunternehmer – Vorteile

Schauen wir uns nun an, welche Vorteile ein Unternehmer aus der Tatsache ziehen kann, dass Kleinstunternehmer und Einzelunternehmer ein und dasselbe sind?

  • Kostenloses Bankkonto – viele Banken bieten Kleinstunternehmern ein kostenloses Geschäftskonto an. Halten Sie das nicht für einen kleinen Anreiz? Ganz und gar nicht. Im Zeitalter der Nullzinsen führen immer mehr Banken Kontoführungsgebühren ein. Da es sich bei einem Einzelunternehmen um ein Kleinstunternehmen handelt, können Sie ein Firmenkonto kostenlos nutzen. Kostenlose Überweisungen, kostenlose Karte, kostenlose Kontoführung. Die Ersparnis kann bis zu mehreren Dutzend Zloty pro Monat betragen.
  • Zuschüsse und finanzielle Unterstützung – ein Kleinstunternehmer kann auf die Unterstützung der Regierung und anderer Nichtregierungsorganisationen zählen. Das beste Beispiel dafür ist die Unterstützung im Rahmen des Anti-Krisen-Schildes und die nicht rückzahlbare Beihilfe von 5.000 PLN, auf die jeder Kleinstunternehmer Anspruch hatte. Dieses Geld musste zur Deckung der laufenden Kosten des Unternehmens verwendet werden.
  • Laufende Kosten – wir wissen bereits, ob ein Kleinstunternehmen ein Ein-Personen-Unternehmen ist. Das ist sie natürlich. Weitere Vorteile, die es genießen kann, sind die Einbeziehung bestimmter Ausgaben in die Betriebskosten. Dazu gehören ein Telefonanschluss, die Möglichkeit, ein Auto zu leasen und die Mehrwertsteuer zu senken, und andere Ausgaben wie Versorgungsleistungen, die in den Produktionskosten enthalten sind.

Kleinstunternehmer vs. Einzelunternehmer

Was sollten Sie beachten, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das zunächst ein Einzelunternehmen sein wird? Die Tatsache, dass Sie keine Mitarbeiter einstellen werden, schränkt Ihr Recht, sich als Kleinstunternehmer zu bezeichnen, in keiner Weise ein. Bedenken Sie, dass die Kleinstunternehmen in Polen die größte Gruppe der registrierten Unternehmen darstellen und den Löwenanteil des BIP erwirtschaften. Ein Kleinstunternehmer zu sein, ist im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer nichts, wofür man sich schämen, worüber man sich Sorgen machen oder woran man zweifeln müsste. Mit diesem Status können Sie verschiedene Formen von Unterstützung, Zuschüssen und ausländischer Hilfe in Anspruch nehmen.

Selbstständigkeit, d. h. ob Einzelunternehmer oder Unternehmen

Auch diese Frage sollte bejaht werden. Das wird diejenigen freuen, die die Form der Selbstständigkeit an ihrem Arbeitsplatz nutzen können. Der Wechsel von der Form des Arbeitsvertrages zur Selbständigkeit und der Abschluss eines Vertrages kann eine Erhöhung des Einkommens durch die Nutzung von Steuerabzügen bedeuten. Ein Einzelunternehmer, der ein Kleinstunternehmer ist, hat jedoch nicht die gleichen Rechte wie ein Vollzeitbeschäftigter. Er hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Jahresurlaub, keinen Anspruch auf Abfindung und andere Leistungen, die sich direkt aus dem Arbeitsrecht ergeben.