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Ausstellung einer umsatzsteuerfreien Rechnung

28.06.2023
Ausstellung einer umsatzsteuerfreien Rechnung

Mehrwertsteuerfreie Rechnung in Deutschland – gibt es so etwas? Die Antwort auf diese Frage ist ein eindeutiges „Ja“! Das Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt es einigen Unternehmern tatsächlich, Rechnungen an ihre Kunden ohne Mehrwertsteuer auszustellen. Die Kunden erhalten eine Rechnung mit einem Nettopreis, was sich positiv auf den Umsatz auswirken kann. Möchten Sie wissen, ob Sie zu denjenigen gehören, die umsatzsteuerfreie Rechnungen ausstellen dürfen? In diesem Artikel finden Sie bestimmt, was Sie suchen!

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer, kurz MwSt., ist eine Steuer, die vom Käufer einer Ware oder Dienstleistung zu entrichten ist. Diese Steuer wird vom Staat auf den Wert erhoben, der einer Ware auf den verschiedenen Stufen ihrer Verarbeitung, von den Rohstoffen bis zum Endprodukt, hinzugefügt wird. Aus diesem Grund werden die verschiedenen Produktionsstufen auch als Wertschöpfungskette bezeichnet. Für den Staat ist die Mehrwertsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Diese Steuer gehört zu mehreren Arten von Steuern.

  • Verkehrssteuer, da sie von den Verbrauchern für Käufe im wirtschaftlichen Verkehr gezahlt wird.
  • Eine Gemeinschaftssteuer, da die Einnahmen zwischen dem Bund, den einzelnen Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden.
  • Eine indirekte Steuer, denn die Verkäufer ziehen die Steuer ein und führen sie dann an das Finanzamt ab.

Wie hoch ist der deutsche Mehrwertsteuersatz?

Wenn Sie sich einige Rechnungen mit Mehrwertsteuer ansehen, werden Sie feststellen, dass verschiedene Rechnungen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze ausweisen können. Das liegt daran, dass es in Deutschland zwei Mehrwertsteuersätze gibt:

  • 19 % Mehrwertsteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • 7% MwSt. auf Lebensmittel, Tiere, Bücher und Kunstwerke.

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer in Deutschland – gibt es einen Unterschied?

Die Mehrwertsteuer begegnet den Verbrauchern auf ihren Rechnungen und Quittungen. Der Steuersatz ist auf den Quittungen als Pflichtangabe angegeben. Auch der Steuerbetrag ist angegeben. Der Bruttoverkaufspreis eines Produkts wird auf der Grundlage des Nettopreises zuzüglich der Mehrwertsteuer berechnet.

Unternehmen und Steuerrecht bezeichnen die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer, da sie auf den Nettoumsatz aufgeschlagen wird. Wenn ein Unternehmen selbst Waren einkauft, wird die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer bezeichnet. Das Unternehmen kann die Vorsteuer von der Umsatzsteuer, die es an den Fiskus abführen muss, abziehen. Wenn der Verkäufer nicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist.

Ist die Mehrwertsteuer obligatorisch?

Nein, die Mehrwertsteuer ist in zwei Fällen nicht obligatorisch.

  • Wenn es sich um eine umsatzsteuerbefreite Leistung nach § 4 UStG handelt.
  • Wenn der Verkäufer ein von der Umsatzsteuer befreites Unternehmen ist.

Das Umsatzsteuergesetz sieht bestimmte Leistungen vor, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Dazu gehören

  • medizinische Dienstleistungen,
  • kreditvermittlungsdienste und andere Finanzdienstleistungen,
  • export- und Transportdienstleistungen,
  • künstler,
  • lotteriegewinne,
  • bildungsangebote.

Auch wenn Sie andere Waren oder Dienstleistungen kaufen, können Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten. In diesem Fall ist der Verkäufer ein Unternehmen, das von der sogenannten Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitiert.

Kleinunternehmerregelung – Kleingewerbe

  • 19 UStG ist für Kleinunternehmer gedacht. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um umsatzsteuerfreie Rechnungen ausstellen zu können. Dazu gehören
  • im Jahr der Gründung oder im vorangegangenen Geschäftsjahr darf der Umsatz 22.000,00 EUR nicht übersteigen,
  • im folgenden Wirtschaftsjahr darf der Umsatz 50.000,00 EUR nicht übersteigen.

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Der Antrag erfolgt über ein Steueranmeldeformular, das Kleinunternehmer an das Finanzamt schicken müssen. Sobald der Umsatz in einem der beiden Geschäftsjahre höher ist, muss das Unternehmen die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und ab dem nächsten Geschäftsjahr an das Finanzamt abführen.

Bitte beachten Sie, dass das deutsche Finanzamt Sie nicht informiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird. Sie müssen Ihren Umsatz selbst überwachen und die Kleinunternehmerregelung aktiv einhalten!

Was sind die Vorteile einer umsatzsteuerfreien Rechnung?

Eine umsatzsteuerfreie Rechnung hat für den Aussteller mehrere Vorteile.

  • Die Verkäufe werden zu einem niedrigeren Nettopreis getätigt, was zu einem Wettbewerbsvorteil und einer Umsatzsteigerung führen kann.
  • Kleinunternehmer müssen keine Fristen für die Rückzahlung der MwSt-Vorauszahlung an die Steuerbehörden einhalten.
  • Es ist kein Aufwand für den Vorsteuerabzug erforderlich.

Übrigens: Manche Kleinunternehmer verzichten freiwillig auf die Umsatzsteuerbefreiung. Dies ist vor allem bei großen Investitionen kostengünstig, wenn ein Kleinunternehmen die Mehrwertsteuer auf Einkäufe zahlen muss. Um die Mehrwertsteuer als Vorsteuer aus Rechnungen abzuziehen, kann das Verfahren der Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen nicht genutzt werden.

Wenn Sie ein Kleinunternehmen sind und die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden und die Mehrwertsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen, kommen Sie dennoch in den Genuss dieser Vorteile:

  • sie können die Mehrwertsteuer von der von Ihnen in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer abziehen.
  • auch die Mehrwertsteuer auf Betriebskosten und andere Ausgaben kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – back-loading

Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen ist der Verkäufer verpflichtet, die Steuer einzuziehen und im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Das Umsatzsteuergesetz lässt jedoch in § 13 b eine Ausnahme von diesem Verfahren zu: das Reverse-Charge-Verfahren. Dabei handelt es sich um ein besonderes Verfahren, das auch als Steuerabzugsverfahren oder Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen und daher Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.

Wenn zwei Unternehmen miteinander Geschäfte machen, aber in verschiedenen Ländern ansässig sind, erleichtert das Reverse-Charge-Verfahren den Verkauf. Der deutsche Verkäufer stellt den Nettopreis in Rechnung. Der Leistungsempfänger im Ausland führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt in seinem Heimatland ab. Das erspart dem ausländischen gewerblichen Käufer die Meldung und Abführung der Steuer an das deutsche Finanzamt. Auch deutsche Unternehmer müssen die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführen. Allerdings können Empfänger von Dienstleistungen im Ausland verpflichtet werden, die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzuführen.

Umsatzsteuerfreie Rechnungen für Freiberufler

Für bestimmte Berufsgruppen, die als Freiberufler tätig sind, gibt es eine dauerhafte Umsatzsteuerbefreiung. Dazu gehören Freiberufler, die mehrwertsteuerfreie Rechnungen ausstellen können:

  • ärzte und Zahnärzte,
  • hebammen,
  • nicht-medizinisches Personal,
  • physiotherapeuten,
  • versicherungsmakler,
  • freiwillige, die junge Menschen betreuen oder versorgen,
  • einrichtungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind.
  • In § 4 des UstG sind zahlreiche Einrichtungen aufgeführt, die ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit sind. Auf dieser Grundlage können viele Heime, Dienstleister, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, damit die Leistungen für Kunden oder Gäste nicht zu teuer sind.

Im Folgenden finden Sie eine Liste einiger Einrichtungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

  • Rehabilitationseinrichtungen.
  • Entbindungskliniken.
  • Hospize.
  • Pflegeheime.
  • Pflegedienste.
  • Theatern.
  • Chöre.
  • Museen.
  • Botanische und zoologische Gärten und Zoos.
  • Archive und öffentliche Bibliotheken.

Was ist bei der Ausstellung einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer zu beachten?

Wenn Sie als Kleinunternehmer eine mehrwertsteuerfreie Rechnung ausstellen, müssen Sie darauf achten, dass Sie die richtigen Informationen für Ihre Kunden angeben. Aber keine Sorge: Ein einziger Satz auf der Rechnung reicht aus, der etwa so aussehen könnte:.

Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Die Rechnung wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer ausgestellt.

Der Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer.

Übrigens: Nach § 14 (4) Nr. 8 ist diese Angabe ein Pflichtbestandteil der Rechnung! Daher sollten Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Weitere Gründe, die Pflichtangaben als Kleinunternehmer in die umsatzsteuerfreie Rechnung aufzunehmen: Wenn Sie vergessen, einen Hinweis auf die Mehrwertsteuerbefreiung in Ihre Rechnung aufzunehmen, wird der Empfänger oft Fragen haben und die Zahlung verzögert sich. Außerdem entsteht bei den Geschäftspartnern ein unprofessioneller Eindruck, der sie möglicherweise davon abhält, erneut zu bestellen.